Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Zu der Gruppe der betroffenen Personen gehören Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, motorisch sowie kognitiv behinderte Menschen
Digitale Lernangebote sollten für alle Menschen unabhängig von Alter, Fähigkeit oder Situation nutzbar sein, Die barrierefreie Umsetzung sichert, dass alle Lernenden am Lernangebot teilhaben können.
Durch barrierefrei gestaltete digitale Lernangebote kann ein erheblicher Beitrag zum Nachteilsausgleich und zur Inklusion von Mitarbeitern oder Kunden mit Behinderungen geleistet werden. Dabei kommen je nach Behinderung unterschiedliche technische Hilfsmittel zum Einsatz, wie zum Beispiel Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware oder Bildschirmtastaturen. Bei der Gestaltung von digitalen Lernangeboten muss darauf geachtet werden, dass diese Hilfsmittel unterstützt werden. Inklusion erfordert somit auch die Entwicklung von Kompetenzen zur Bewertung und Vermeidung von Barrieren.
Wie barrierefrei ist Ihr Unternehmen in Bezug auf barrierefreien Zugang zu Informationen aufgestellt?
Wie können Sie auch Mitarbeiter mit Behinderung nachhaltig am digitalen Informationsaustausch und der digitalen Weiterbildung teilhaben lassen?
Unser Expertenteam für barrierefreie E-Learning Angebote unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen barrierefreier Lernangebote und konzipiert einen übergreifenden Ansatz mit Ihnen gemeinsam.
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